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Konzept Versorgungsordnung

1. Warum Versorgungsordnung?

Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung nach § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Mit dem Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung sind arbeitsrechtliche Risiken für den Arbeitgeber verbunden. Trotz der Durchführung über eine Direktversicherung steht der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen ohne Einschränkungen ein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG), dies gilt auch bei der Entgeltumwandlung. Bestehende Rahmenvertröge enthalten zwar oft nützliche Regelungen, gelten aber nicht zwischen den Arbeitsvertragsparteien, sondern im Verhältnis Arbeitgeber und Versicherer. Lediglich die einzelne Versicherungspolice wird in der Regel Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Haftungserleichterungen im Betriebsrentengesetz bleiben daher häufig außen vor, Wahlrechte und „Disclaimer“ werden nicht genutzt.

Mit der Versorgungsordnung (VO) kann der Arbeitgeber rechtliche Risiken aktiv vermeiden, einheitliche Rahmenbedingungen schaffen und die betriebliche Altersversorgung durch Zuschüsse oder die Umwidmung von vermögenswirksamen Leistungen fördern! Eine VO kann Regelungen zur Beratung durch einen bestimmten Vermittler enthalten, auf diesen komplett auslagern und die Verwaltung von Verträgen bei „Störfällen“ regeln.

Nutzen für alle Beteiligten

Arbeitgeber erhalten arbeitsrechtliche Sicherheit und eine vereinfachte Verwaltung, Arbeitnehmer mehr Transparenz und ggf. eine Förderung durch Zuschüsse o.ä.

Für alle ein Gewinn

Vermittler steigern ihre Beratungsqualität, festigen die Anbindung zum Arbeitgeber und letztlich den Umsatz.


2. Warum Beauftragung der Fa. CONTO Business Service GmbH?

Die Fa. CONTO ist seit Einführung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung im Jahr 2002 mit der Erstellung, Begutachtung, Heilung und der laufenden Betreuung von Vertragswerken im Bereich der bAV beschäftigt. Seit Ende 2013 ist die CONTO beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg offiziell als Rentenberater registriert (Nr. 3712 E 03/13). Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wurde Thomas Schmidt Co-Autor beim Buch „Leitfaden bAV: Die Versorgungsordnung“ (erschienen im WoltersKluwer-Verlag).


3. Honorar

Für die Erstellung von Vertragswerken durch CONTO, kann alternativ zum zeitbasierten Honorar mit einem Stundensatz von 220 € und je nach Komplexität und Versorgungsordnung, ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Die Honorare verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Pauschalhonorare richten sich nach der Betriebsgröße und betragen bei Betrieben bis 100 Mitarbeiter für ein/e:

Kurzgutachten (Schwachstellen aufzeigen) 250 €
VO-Basis (Barlohnumwandlung zzgl. AG-Zuschuss) 650 - 800 €
VO-Comfort (wie Basis zzgl. Div. weiterer Punkte u.a. Versorgung für die Führungskräfte, tarifvertragliche Prüfung etc.) 1.200 – 2.500 €


4. Vorteile der Versorgungsordnung durch CONTO für Arbeitgeber

Haftungsvermeidung, u.a.

Begrenzung auf Durchführungsweg, Zusageart, Anbieter
Abwahl Rentenanpassungsprüfung
Disclaimer“ bei Ausscheiden aus Kollektivvertrag
Auslagerung von Beratungsleistungen an Makler
Gleichbehandlung bei Zuschuss (s.u.)

Wahrnehmung von Gestaltungsrechten, u.a.

Förderung der Entgeltumwandlung durch Zuschuss
Definition Teilnehmerkreis
Regelung zur Unverfallbarkeit des Zuschusses
Ggf. Befristung des Zuschusses
Ggf. Ertragsabhängiger Zuschuss, Staffelung etc.
Spätere Ablösbarkeit durch das neue VO


5. Ablauf

Erstellen einer Versorgungsordnung bzw. Gesamtzusage durch CONTO:

  • Anhand eines FAQ-Fragebogens Einholung der Vorgaben des Auftraggebers für die Erstellung einer Versorgungsordnung zur Barlohnumwandlung bzw. Gesamtzusage
  • Vorbesprechung vor der Erstellung des ersten Entwurfs
  • Erstellung eines Entwurfs
  • Nachbesprechung des Entwurfs
  • Ggf. Überarbeitung und Ausfertigung der Versorgungsordnung bzw. Gesamtzusage

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