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Betriebshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist ein absolutes Muss!

Die Betriebshaftpflicht ist die Wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch "Ihr Tun"), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem hohen Schaden schnell der Fortbestand der Firma gefährdet sein. Einzelunternehmer und Freiberufler haften in der Regel zudem auch mit ihrem Privatvermögen.


Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Daher lassen Sie sich in jedem Fall von einem Experten beraten!


Schadenbeispiele aus der Praxis

AUS VERGESSLICHKEIT

Der letzte Mitarbeiter im Büro macht beim Gehen zwar das Licht aus und verschließt die Tür – vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr die Lage in den Griff bekommt. Die gemieteten Räume und die Fassade des Hauses leiden durch den Brand schwer. Durch das Löschwasser wird der Mieter im Stockwerk darunter geschädigt, durch den Rauch Mieter in höheren Stockwerken. Alle fordern bei der Firma Erstattung ihres jeweiligen Schadens.

OBACHT, VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT!

Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen - aufgrund einer dauerhaften Schädigung - trug die Versicherung.

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