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Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Absicherung reicht nicht aus!

Im Jahr 2017 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,3 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegepflichtversicherung für die häusliche Pflege maximal 1.995 € und bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim bis zu 2.005 €. (Leistungen für 2019)

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst
und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle
einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte.

WAS IST VERSICHERBAR?

Es gibt verschiede Absicherungsmöglichkeiten für den Pflegefall. Welche Absicherung für Sie optimal ist, kann nur ein Beratungsgespräch ergeben. Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

  • Pflegetagegeld
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerenten
BEISPIELE AUS DER PRAXIS

PFLEGEHEIM

Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau K. alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und die Ersparnisse reichen bei Weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.

SCHLAGANFALL

Herr M. ist 45 Jahre alt und hat vor Kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorgung wird der Familienvater ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar.

Informationen zur Absicherung im Pflegefall

Im Bereich der privaten Kranken(zusatz)versicherung arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner Frank Dietrich Fachmakler GmbH zusammen
und bitten Sie, sich mit Ihren Fragen direkt an ihn zu wenden:

Telefon: 033237 – 85027
Telefax: 033237 – 85029
https://www.frank-dietrich-fachmakler.de